Höhere Besoldung jetzt!

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Der Bund Deutscher Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen (BDVR), der die berufsständischen Interessen der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter in Deutschland vertritt, fordert Bund und Länder auf, eine attraktive und wettbewerbsfähige Richterbesoldung zu gewährleisten.

Dies setzt nicht nur einen unverzüglichen Inflationsausgleich durch eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten in Bund und Kommunen auf die Besoldung der Richterinnen und Richter voraus, sondern darüber hinaus auch eine weitergehende lineare Erhöhung deren Bezüge.

Die Besoldung der Richterinnen und Richter ist seit langem unzureichend!
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach – etwa für Berlin (2 BvL 4/18), für Nordrhein-Westfalen (2 BvL 6/17 u.a.) und für Sachsen-Anhalt (2 BvL 17/09 u.a.) – festgestellt, dass die Besoldung noch nicht einmal den verfassungsrechtlichen Minimalanforderungen genügt. Es beanstandete unter anderem, dass bei der Festlegung der Besoldung die Sicherung der Attraktivität des Amtes eines Richters für entsprechend qualifizierte Kräfte, das Ansehen dieses Amtes in den Augen der Gesellschaft, die von Richtern geforderte Ausbildung, ihre Verantwortung und ihre Beanspruchung nicht hinreichend berücksichtigt worden seien.

Im Juli 2022 hat auch die Europäische Kommission eine höhere Richterbesoldung in Deutschland verlangt. In ihrem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten stellte sie unter anderem fest, dass die Besoldung der Richterinnen und Richter in Deutschland im europäischen Vergleich eine der niedrigsten ist. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern haben auf die Vorgaben und Mahnungen aus Karlsruhe und Brüssel bisher nur unzureichend reagiert. Ihre Gesetzgebungstätigkeit orientiert sich bisher im Wesentlichen an den verfassungsrechtlichen Minimalstandards. Regelmäßig bedurfte es einer gerichtlichen Verurteilung zum Tätigwerden. In deren Folge wurde dann anhand der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nahezu auf den Cent genau berechnet, welche Besoldung gerade noch dem verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzip entspricht.

Zukunftsfähige Justiz- und Besoldungspolitik sieht anders aus!
Wer sich bei der Besoldung der Richterinnen und Richter an verfassungsrechtlichen Minimalstandards orientiert, lässt es nicht nur an hinreichendem Respekt und Wertschätzung für die Arbeit der Richterinnen und Richter fehlen. Eine solche Justizpolitik ist auch nicht geeignet, zukünftig genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Arbeit in der Justiz zu gewinnen. Bereits jetzt bestehen – vor der anstehenden Pensionierungswelle – bundesweit Nachwuchssorgen. Die in der Vergangenheit in einigen Bundesländern vorgenommene verstärkte Anknüpfung der Besoldung an soziale Komponenten (Anzahl der Kinder, Wohnort) konnte das strukturelle Problem zu niedriger Grundbezüge nicht zu lösen.

Die Justiz ist als Arbeitgeber kaum noch in der Lage, Kanzleien, die regelmäßig ein doppelt so hohes Einstiegsgehalt zahlen, im Kampf um die besten Absolventen Konkurrenz zu bieten. Mit der der Alimentation unter anderem zukommenden qualitätssichernden Funktion ist es unvereinbar, wenn der Mindestabstand der Richterbesoldung zum Grundsicherungsniveau von 15 % lediglich penibel genau eingehalten oder gar unterschritten wird.
Dass die unzureichende Besoldung nicht nur zunehmend dem Ansehen der Justiz schadet, sondern bei mangelnder personeller Ausstattung auch die Funktionsfähigkeit der Justiz gefährdet, liegt auf der Hand und sollte dem Gesetzgeber Ansporn genug sein, eine die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Rechtsprechung, die überdurchschnittliche Qualifikation der Richterinnen und Richter sowie deren Arbeitsleistung anerkennende Besoldung sicherzustellen. Die Gesetzgeber in Bund und Ländern müssen hier dringend nachbessern!

Berlin, den 26. Mai 2023
Dr. Robert Seegmüller
(Vorsitzender)